Vorlage zur Vorabentscheidung zur Frage, ob Verjährungsregelungen Bestimmungen über verwaltungsrechtliche Sanktionen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 EGV 2988/95 sind und damit der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm gilt
Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots (Art 103 Abs 2 GG) durch Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Insiderhandels gem § 38 Abs 3 Nr 1 WpHG idF vom 30.06.2016 in einem „Altfall“, mithin bei Tatbegehung vor dem 02.07.2016 – keine Verletzung der Eigentumsgarantie durch angeordneten Verfall – keine Verletzung des Willkürverbots