Markenbeschwerdeverfahren – „Omega/OMEGA/OMEGA“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – Widerspruchsmarken bestehen aus einer schutzbegründenden Verkürzung einer beschreibenden Angabe – dargelegte Benutzungsformen führt an schutzunfähige Angabe heran – Veränderung des kennzeichnenden Charakters der Marken – fehlende Glaubhaftmachung der rechtserhaltenden Benutzung – keine Verwechslungsgefahr