Markenbeschwerdeverfahren – „Schokoladenpraline mit hell-dunkler Füllung (dreidimensionale Marke)“ – Markenfähigkeit – kein betrieblicher Herkunftshinweis – keine Unterscheidungskraft – keine Verkehrsdurchsetzung
Gemeinschaftsrechtliches Markenrecht: Erschöpfung bei Inverkehrbringen durch eine mit dem Markeninhaber wirtschaftlich verbundene Person; Zustimmung zum Vertrieb unter der Bedingung der Entfernung der Verpackung – Kuchenbesteck-Set