Künstlersozialversicherung – Werbefotografie ist bildende Kunst – Rechtsstreit zwischen Unternehmer und Rentenversicherungsträger – keine notwendige Beiladung von Künstlersozialkasse – Künstlersozialabgabe – Bemessungsentgelt umfasst auch Kosten für zusätzliches Personal und für Aufnahmetechnik
Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Arzneimittels: Eigenschaft eines Produkts als Funktionsarzneimittel: Voraussetzungen der pharmakologischen Wirkung eines Stoffes – Mundspüllösung
Markenbeschwerdeverfahren – zur Verfahrenkostenhilfe im markenrechtlichen Beschwerdeverfahren – zur Rechtsprechung des BGH: Anwendbarkeit der Prozesskostenhilfevorschriften für markenrechtliche Beschwerdeverfahren – fehlende Erfolgsaussicht – keine Unterscheidungskraft – Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)” – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich – keine Unterscheidungskraft – Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung – bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde – Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig – Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung – Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – “Goldhase in neutraler Aufmachung (dreidimensionale Marke)” – Warenform setzt bestimmte technische Maßnahmen voraus, ist aber nicht zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich – keine Unterscheidungskraft – Verkehrsdurchsetzung erfordert keinen nahezu einhelligen Durchsetzungsgrad – zur Feststellung der Verkehrsdurchsetzung – bei saisonal vertriebener Warenform ist eine Verkehrsbefragung geeignet, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Saisongeschäft durchgeführt wurde – Anmeldung einer Warenform, die von verschiedenen Mitbewerbern ähnlich oder identisch benutzt wird, erfolgt nicht ohne weiteres bösgläubig – Wettbewerbern verbleiben ausreichende weitere Möglichkeiten der Warengestaltung – Ausschließlichkeitsrecht schränkt Mitbewerber nicht unzumutbar ein