(Keine Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG a.F. bei Aufwendungen eines Raststättenbetreibers für die Bewirtung von Busfahrern als Gegenleistung für das Zuführen von potentiellen Kunden)
Arbeitnehmerüberlassung – Anspruch auf gleiche Bezahlung – Entstehung des Entgeltanspruchs mit der Überlassung der Leiharbeitnehmer an den Entleiher – Ersatz von tatsächlich entstandenen Aufwendungen – kein Arbeitsentgelt und Nichtberücksichtigung beim Anspruch auf gleiche Bezahlung