Nichtannahme einer völlig unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 250 Euro zu Lasten der Bevollmächtigten
Aktiengesellschaft: Unterbrechung von Beschlussmängelverfahren durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zurechnung von Stimmrechten Dritter an den Treuhänder