Markenbeschwerdeverfahren – “DIA (Wort-Bild-Marke)” – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – zur Schutzdauer und Verlängerung einer Marke – zum Beginn der Schutzdauer – zur Fälligkeit der Verlängerungsgebühren – Informationsschreiben des DPMA zum Ablauf der Schutzdauer und zur Fälligkeit der Jahresgebühren ist eine freiwillige Serviceleistung – Kenntnis von diesem Schreiben ist für die Frage der unverschuldeten Fristversäumung irrelevant – dem sorgfältig handelnden Markeninhaber obliegen das Führen einer Fristenübersicht und einer Fristenkontrolle – bei Krankheit ist ein Vertreter zu beauftragen – Unterlassen – Verschulden