Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gleichzeitige Beantragung von Prozesskostenhilfe und Einlegung eines wegen Anwaltszwangs unzulässigen Rechtsmittels; unverschuldete Verhinderung zur wirksamen Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einlegung der Berufung in einer Wohnungseigentumssache beim unzuständigen Gericht aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung