Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle des Anwalts bei Entnahme der Telefaxnummer des Gerichts aus einem Gerichtsschreiben durch eine Kanzleiangestellte und Verschulden in Altfällen im Hinblick auf die insoweit uneinheitliche BGH-Rechtsprechung
(Keine Anwendung des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO auf Steuererstattungsanträge – Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage – Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliches Verschulden bei Beauftragung eines Boten mit dem Einwurf der Berufungsbegründung in den Nachtbriefkasten