Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen – insb fehlende Darlegung zum Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes und zur unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Grundrechten – Darlegungen der ASt bezüglich der geplanten Demonstration „Coronoia 2020. Nie wieder mit uns. Wir stehen auf“ unsubstantiiert
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gem § 1 Abs 1 Nr 3 BayIfSMV (juris: CoronaVV BY 2) zwecks Durchführung einer Versammlung – Folgenabwägung
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl eines Versammlungsverbots im Zuge der Coronavirus-Eindämmungsmaßnahmen (Kontaktverbot gem § 1 CoronaVV HE 3) – Erforderlichkeit von Darlegungen zum Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses, wenn eine eA nicht mehr rechtzeitig ergehen könnte
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (juris: CoronaVV BE 3) vom 22.03.2020 wegen Subsidiarität unzulässig – Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage gem § 43 VwGO sowie eines Antrags nach § 123 Abs 1 VwGO
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtete gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot auf Grundlage der baden-württembergischen „Corona-Verordnung“ vom 17.03.2020 (juris: CoronaVV BW)