Medizinrecht

Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliche Auflage muss verhältnismäßig, insb angemessen sein – Veranstalter muss auf Unzumutbarkeit der Auflagenerfüllung hinweisen, wenn dies nicht ohne weiteres erkennbar ist – hier: Auflage über Anzahl der aufzubringenden Ordner in Relation zu erwarteter Teilnehmerzahl

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Verbot einer Versammlung auf Bundesfernstraße

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Medizinrecht

Beschränkende Verfügungen im Versammlungsrecht

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Bild- und Tonbandaufnahmen oder -aufzeichnungen der Polizei anlässlich einer Versammlung

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