Erlass einer einstweiligen Anordnung: Überlassung einer Stadthalle zur Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung – Missachtung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung voraussichtlich als Verletzung von Art 8 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3, 19 Abs 4 GG zu beurteilen
Künstlersozialversicherung – gemeinnütziger eingetragener Verein – Veranstalter des Christopher Street Day zum Abbau von Vorurteilen gegenüber sexuellen Minderheiten und zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegen diese Menschen- Abgabepflicht wegen Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für Dritte setzt hierauf gerichteten wesentlichen und nachhaltigen Unternehmenszweck voraus