Versorgungsausgleich: Pflicht eines Ehegatten zum Abschluss einer Vereinbarung über eine Verrechnung seines Anrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Anrecht seines Ehegatten auf landesrechtliche Beamtenversorgung
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der Versorgungslage bei Kürzung eines in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechts; Beginn der im Rahmen der zeitratierlichen Bewertung einzustellenden Gesamtzeit bei Versorgungsanrechten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers