Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Verwendung eines Wandkalenders ohne Unterscheidung der in Bayern nicht allgemein geltenden Feiertage zur Fristberechnung
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Unterrichtung der Partei über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist