Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer – hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) Verschulden verfassungsrechtlich unbedenklich – Berücksichtigung des möglichen Wegfalls des Beugezwecks durch Halbierung der Haftdauer verhältnismäßig – keine Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG
Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist: Unzureichende Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes bei irrtümlicher Telefaxübermittlung einer falsch adressierten Berufungsschrift