(Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte erforderlichen 45-jährigen Wartezeit – Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nach Kündigung infolge einer Standortschließung – Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 51 Abs 3a S 1 Nr 3 Buchst a SGB 6)
Krankenversicherung – grundrechtsorientierte Leistungsauslegung – noch nicht allgemein anerkannte Untersuchungsmethoden zur Vorbereitung von Therapieentscheidungen – Vorliegen einer spürbar positiven Einwirkung auf den Krankheitsverlauf – Abklären lebensbedrohlicher Risiken von Therapieoptionen – hier: selbstbeschaffte PET/CT