Krankenversicherung – kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel – Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei Eigenanteil zu den Kosten – kein Versorgungsanspruch nach vertragsärztlicher Verordnung – formlose „Bescheinigungen“ stehen förmlichen Verordnungen gleich – eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht der Krankenkassen – Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich – keine Berücksichtigung des Wohnorts und des Wohnumfelds des Versicherten – keine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der GKV durch das Förderungsgebot des SGB 9 – Leistungspflicht der Unfallversicherung bei der Hilfsmittelversorgung
Vertragsärztliche Versorgung – Berechnung der Komplexleistung für die Betreuung Schwangerer nach Nr 01770 EBM-Ä 2005 – sozialgerichtliches Verfahren – Gerichtsbesetzung – keine notwendige Beiladung der mitbetroffenen Vertragsärzte – Entscheidung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch Verwaltungsakt bei Feststellung von Schadensregressen und Durchführung sachlich-rechnerischer Abrechnungsberichtigungen – Abrechnungsausschluss verstößt nicht gegen Verfassungsrecht
Verjährung von Ansprüchen eines Verkehrsunfallverletzten gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Teilzahlungen des Versicherers während des Laufs eines Verjährungsverzichts als verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis
Gesetzlicher Forderungsübergang auf den Sozialversicherungsträger bei Arbeitsunfall: Rechtskrafterstreckung des im Vorprozess ergangenen Urteils; Kenntnis des Schädigers vom Forderungsübergang bei Eintritt der Rechtshängigkeit des Vorprozesses; gemeinsame Betriebsstätte
Krankenversicherung – augenärztliche Behandlung – Erkrankung an altersbedingter Makuladegeneration (AMD) – Individualanspruch – Versorgung mit Lucentis – Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte privatärztliche Verordnung und Behandlung bei grundlosem Fehlen einer entsprechenden Abrechnungsposition – Kostenfreistellung zur Vermeidung von Mehrkosten eines Kostenerstattungsanspruchs