Markenbeschwerdeverfahren – “patentamtliches Umschreibungsverfahren” – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
Markenbeschwerdeverfahren – “patentamtliches Umschreibungsverfahren” – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
Markenbeschwerdeverfahren – “patentamtliches Umschreibungsverfahren” – registerrechtliches Massenverfahren – keine Durchführung einer Beweisaufnahme und keine umfassende rechtliche Prüfung der materiellen Wirksamkeit des Rechtsübergangs seitens der Markenstelle – bei begründeten Zweifeln an einem Abschluss eines Abtretungsvertrages vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist der Umschreibungsantrag zurückzuweisen – Antragstellerin bleibt der Klageweg vor dem zuständigen ordentlichen Gericht unbenommen
Markenbeschwerdeverfahren – “EMTECON GmbH/TECCON” – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch gedanklich Verbindung – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne