Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen von zentralem Parteivortrag in einem Zivilverfahren
Markenbeschwerdeverfahren – “Basic” – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Verschulden – Verständigung zwischen Verfahrensbevollmächtigten und Markenanmelderin, dass diese die Beschwerdegebühr selbst überweisen soll – Geschäftsführer der Anmelderin hat einer nicht mehr am Arbeitsplatz anwesenden Mitarbeiterin die Durchführung der weiteren Maßnahmen überlassen und sich nicht vergewissert, dass seine Anweisung die Mitarbeiterin tatsächlich erreicht hat – Verletzung der Sorgfaltspflicht – Verschulden der Anmelderin – keine Wiedereinsetzung