Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Eintritt des Versicherungsfalls, Berufsausbildungsbeihilfen, Keine Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, abgeschlossene Berufsausbildung, Verletztenrente
Reiseabbruchversicherung: Inhaltskontrolle der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Klausel über Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nach Eintritt des Versicherungsfalles