Künstlersozialversicherung – Publizist – selbstständige Tätigkeit als geschäftsführender (Mit-)Gesellschafter einer Komplementär-GmbH (hier: GmbH & Co KG) und als Kommanditist mit maßgeblichem Einfluss auf die Gesellschaft – Gewinnentnahmen des geschäftsführenden (Mit-)Gesellschafters und Kommanditisten der GmbH & Co KG stellen zur Versicherungspflicht führendes Arbeitseinkommen im Sinne des KSVG dar
(Möglichkeit der rückwirkenden Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte nach § 231 Abs 4b S 1 und 2 SGB 6 bei nur freiwilliger Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk – Verfassungsmäßigkeit)