(Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 – arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger – kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit bei Lücke von über einem Jahr)
Krankenversicherung – Student – Überschreitung der Altershöchstgrenze – Verlängerung der Versicherungspflicht nur bei Hinderungsgründen, die vor Vollendung des 30. Lebensjahres vorgelegen haben – Verfassungsmäßigkeit
Krankenversicherung der Studenten – Überschreiten der Altershöchstgrenze – Rechtfertigung nur durch bereits vor dem 30. Lebensjahr vorliegende Hinderungsgründe – 37. Lebensjahr ist absolute Höchstgrenze – keine Leistungsansprüche aus UNBehRÜbk und WiSoKuPakt ohne Ausführungsgesetzgebung – Verfassungsmäßigkeit
(Krankenversicherung der Landwirte – Familienversicherung – ALG II-Bezieher – Ausschluss der Familienangehörigen wegen Befreiung von der Versicherungspflicht nur, wenn es ohne Befreiung tatbestandsbezogen zur eigenen Versicherung gekommen wäre – Übergangsregelung des § 94 Abs 1 KVLG)