(Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b S 4 SGB 6 – Syndikusanwalt – Mindest- oder Grundbeiträge als einkommensbezogene Pflichtbeiträge)
(Ende der Fortwirkung einer am 31.12.1991 bestehenden Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 231 Abs 1 S 1 SGB 6 mit Aufgabe der entsprechenden Beschäftigung – kein Wiederaufleben der Befreiung nach erneuter Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber)
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Geschäftsführer einer GmbH, die Komplementärin einer GmbH & Co KG ist – Rechtsmacht – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit – Abgrenzung
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – Geschäftsführer einer GmbH ohne Beteiligung am Stammkapital der GmbH – Beteiligung des GmbH-Geschäftsführers am Stammkapital einer über eine Kapitalbeteiligung an der GmbH verfügenden Gesellschaft – Rechtsmacht – abhängige Beschäftigung – selbstständige Tätigkeit – Abgrenzung
Versicherungspflicht bzw -freiheit – Geschäftsführer – Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbstständigen Tätigkeit bei einem Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH einer Einheits-KG