Grundsätze zum Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen: Abgrenzung zum Fall der Anweisung des Gläubigers an den Schuldner zur Vornahme einer Zahlung auf das Konto eines Dritten zur Erfüllung einer einzigen Leistungsverpflichtung
Wettbewerbsverstoß: Auslegung des Mitbewerberbegriffs; gezielte Behinderung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs – Zweitmarkt für Lebensversicherungen