Vertragszahnärztliche Versorgung – Entziehung der Zulassung als Vertragszahnarzt wegen Nichtausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit – fehlende Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausübung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen