Vertragsärztliche Versorgung – Selektivvertrag zur hausarztzentrierten Versorgung – Regelung zur Selbsterbringung von Leistungen des Allgemeinlabors – keine Verletzung des vertragsärztlichen Status der Laborärzte
Krankenversicherung – Heilmittelversorgung – Anspruch auf neue Heilmittel grds nur, wenn therapeutischer Nutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) anerkannt – gesetzes- und verfassungskonforme Prüfung eines neuen Heilmittels durch G-BA als hinreichender Sachgrund zur Verweigerung der Versorgung bis zum Prüfende – hier: podologische Behandlung der Füße bei schwerer sensomotorischer Polyneuropathie mit ausgeprägten trophischen Störungen und Wundheilungsstörungen