Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 19 Abs 3 ZO-Ärzte wegen Verstoßes gegen Art 12 Abs 1 GG nichtig – Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 98 Abs 1 S 1 SGB V (juris: SGB 5) überschritten – jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Entziehung der Zulassung gem § 95 Abs 6 S 2 SGB 5 im Ausgangsverfahren – Gegenstandswertfestsetzung
Versorgungsausgleich: Ruhen einer Beamtenversorgung wegen Versorgung aus einer überstaatlichen Einrichtung; Ruhen der Versorgung aufgrund konkurrierender Anrechte; grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs im Fall einer während der Ehezeit erfolgten Abfindung aus der Tätigkeit in einer überstaatlichen Einrichtung