Fälligkeit einer Tantieme – Zeitpunkt des Zuflusses von Forderungen gegen die Kapitalgesellschaft bei einem alleinigen bzw. beherrschenden Gesellschafter
Soldatenversorgung; Begrenzung des Ruhensbetrages der Versorgungsbezüge; Kapitalabfindung von Seiten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung