Nichtannahmebeschluss: Zur Überführung von in der DDR erworbener Anwartschaften aus dem Zusatzversorgungssystem für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparats (hier: gem § 6 Abs 2 Nr 7 AAÜG idF vom 21.06.2005) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Auseinandersetzung mit verfassungsgerichtlicher Rspr (insb BVerfGE 126, 233) – Zur Rolle des Generalstaatsanwalts der ehemaligen DDR sowie der ihm beigeordneten Staatsanwälte
Nichtannahmebeschluss: Gebot der Rechtswegerschöpfung gilt auch für Verfassungsbeschwerden gegen einen Überprüfungsbescheid gem § 44 SGB X (juris: SGB 10) – zudem unzureichende Substantiierung mangels Auseinandersetzung mit Leitentscheidung des BSG zum Zusatzversorgungssystem der freischaffenden bildenden Künstler in der ehemaligen DDR