Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Selbstverfestigender Verfüllbaustoff und seine Verwendung” – Fachmann kann anhand der Offenbarung unter Einsatz seines Fachwissens das erfindungsgemäße Ziel nicht in praktisch ausreichendem Maß unter zumutbaren Aufwand erreichen – nicht ausführbare Offenbarung