Nichtannahmebeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – ausnahmsweise kein Beruhen der erstinstanzlichen Entscheidung auf Transparenzverstoß – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen Pflicht zur Information über Verständigungsgespräche im Strafverfahren (§ 243 Abs 4 S 2 StPO) kann Anspruch auf faires Verfahren verletzen – Transparenzvorschrift dient öffentlicher Kontrolle des Verfahrens sowie dem Schutz des Angeklagten – hier: unvollständige Mitteilung über letztlich ergebnislose Verständigungsgespräche – Versagung von PKH sowie Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels Erforderlichkeit
Öffentlichkeitsgrundsatz im Strafverfahren: Verhandlung und Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung über Gegenvorstellungen gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf effektive Verteidigung (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip)