Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Vorlagepflicht nach Art 267 Abs 3 AEUV bzgl des Abschlusses von Versicherungsverträgen nach dem sog. „Policenmodell“ (§ 5a Abs 1 S 1 VVG aF) – hier aber: tragfähige Alternativbegründung (Einwand von Treu und Glauben), daher kein Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Verfassungsverstoß
Auskunftsanspruch eines mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugten Kindes bzw. dessen Eltern gegen den Reproduktionsmediziner hinsichtlich der Identität des Samenspenders