(§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß – Vermeidung von Steuerumgehungen – Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers – Rückwirkende Berichtigung eines in einer Gesetzesfassung unterlaufenen offensichtlichen Fehlers – Schutz von Dispositionen des Steuerpflichtigen – Kein Vertrauensschutz wegen Verwaltungsanweisung – Spannungsverhältnis von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zum Demokratieprinzip – Aufrechterhaltung von Steuervergünstigungen in der Zukunft)
(Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf buchführungspflichtige Unternehmer – Anwendung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG auf freiwillig Buchführende – Grundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit – Rechtsformneutralität – Typisierungsrecht des Gesetzgebers – Diskriminierungsverbot – Niederlassungsfreiheit)
Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch unterzeichnete Abschrift der Berufungsbegründungsschrift aus einem Parallelverfahren