Kassenärztliche Vereinigung Hessen – Erweiterte Honorarverteilung – Einführung eines Systems von Beitragsklassen zur Ermittlung der Umlage – Einhaltung des Gestaltungsspielraums – Reduzierung des Beitrags zum Versorgungswerk der hessischen Ärztekammer bei Entrichtung der Beiträge zum Versorgungswerk einer anderen Ärztekammer