Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 101 Abs 1 EEG 2014 erfolglos – unechte Rückwirkung dieser Norm auch mit Blick auf Eigentumsschutz der betroffenen Biogasanlagenbetreiber verfassungsrechtlich unbedenklich, insb verhältnismäßig – Systemwechsel von Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Förderung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen als legitimes Gemeinwohlziel
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 101 Abs 2 Nr 1 EEG 2014 (Beschränkung des “Landschaftspflegebonus” für Bestandsanlagen auf Landschaftspflegematerial iSd Anl 3 Nr 5 BiomasseV) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig – schutzwürdiges Vertrauen auf künftige Förderung der Energieerzeugung mittels “Landschaftspflegemais” nicht dargelegt – zudem überwiegendes gesetzgeberisches Änderungensinteresse an Korrektur einer Fehlentwicklung