Nichtannahmebeschluss: Zur Beschränkung der Vertrauensschutzregelung des § 259a SGB VI (juris: SGB 6) auf rentennahe Jahrgänge der “Bestandsübersiedler” aus der ehemaligen DDR – Grundrechtsverletzung hinsichtlich der Eigentumsgarantie, des Rückwirkungsverbots oder des allgemeinen Gleichheitssatzes nicht hinreichend substantiiert dargelegt