(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit den BFH-Beschlüssen vom 13.05.2015 VII R 62/13, VII R 63/13 – Versagung von Ausfuhrerstattung wegen Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften beim Eisenbahntransport von lebenden Rindern – Kein Anspruch auf Ausfuhrerstattung aus Vertrauensschutzgründen)
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, 227 AO 1977) bei rückwirkender Entwertung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs 2 AO 1977 durch eine Gesetzesänderung
(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren – Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse – Grundsicherung für Arbeitsuchende – vorläufige Entscheidung wegen Ungewissheit über die Höhe von Einkommen – Zufluss höheren Einkommens – Erforderlichkeit einer abschließenden Entscheidung nach § 328 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 3 – sozialgerichtliches Verfahren – Anfechtungsklage – Rechtsschutzbedürfnis)
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes durch rückwirkende arbeitsgerichtliche Feststellung fehlender Tariffähigkeit der CGZP – zudem keine Hinweispflicht der Fachgerichte bzgl der zeitlichen Ausdehnung der Feststellung der Tarifunfähigkeit
Stattgebender Kammerbeschluss: Beschränkte Möglichkeit nationaler Gerichte zur Gewährung von Vertrauensschutz im Falle einer unionsrechtlich determinierten Rechtsprechungsänderung – Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der Entscheidungserheblichkeit von Unionsrecht – zur rückwirkenden unionsrechtskonformen Auslegung von § 17 Abs 1 S 1 KSchG
Zum Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm bei vorsätzlicher Übererklärung unter dem Regelungsregime des Art. 53 Abs. 1 EGV 796/2004