Markenbeschwerdeverfahren – “BürgerBräu Hof – Bayern” –Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Anmelderin einer Marke – keine Unterbrechung des markenrechtlichen einseitigen Anmeldeverfahrens – unwirksame Zustellung des Erinnerungsbeschlusses an die Anmelderin – Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächlichen Zugang bei dem Insolvenzverwalter – keine Unterscheidungskraft
Erinnerung gegen den Kostenansatz – Vertretungszwang bei Erinnerung, Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung – Kein schwerwiegender Rechtsverstoß durch versehentlich falsche Normbezeichnung