Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: “Aufnahme” des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt durch fünfwöchigen Aufenthalt in einem Justizvollzugskrankenhaus
Nichtannahmebeschluss: Vollstreckung einer durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verhängten Freiheitsstrafe von 28 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland – Kompetenzübertragung auf den IStGHJ und Vollstreckungshilfe für Freiheitsstrafen von bis zu 30 Jahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – zudem auch im vorliegenden Fall keine Verletzung von Grundrechten eines vom IStGHJ Verurteilen durch Strafvollstreckung
Einhaltung der Urteilsabsetzungsfrist in Strafsachen: Bedeutung des späteren Abhandenkommens der Originalurteilsurkunde; Nachweis der Fristwahrung; Herstellung eines weiteren inhaltsidentischen Ausdrucks des Urteils