Nichtannahmebeschluss: Zu den Vorgaben des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bzgl der erneuten strafrechtlichen Verurteilungen wegen eines Unterlassungsdauerdelikts – hier: keine Verletzung des Schuldprinzips durch erneute Verurteilung eines Ausländers wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht gem § 49 Abs 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) bei neuem Tatentschluss
(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim – fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers – keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens – Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren – Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung – Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)