Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des “besonders schweren Rechtsverstoßes” iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen “besonders schweren Fehlers” im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren
Beschlussanfechtungsverfahren: Berücksichtigung einer angeblichen Ehrverletzung in der Wohnungseigentümerversammlung bei Bemessung der Rechtsmittelbeschwer
Verwalterlose Zweiergemeinschaft von Wohnungseigentümern: Erstattungsanspruch eines Eigentümers gegen den anderen Eigentümer bei Tilgung der Verbindlichkeiten des Verbandes; Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Verband
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