Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend mit einem Absonderungsrecht belasteten Forderungen in die Berechnungsgrundlage
(Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegenüber dem Leistungsmittler; Kenntnis der Schuldnerbank von der Zahlungsunfähigkeit als Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz)