(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Geltendmachung der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6 für Bestandsrentner, die einen Wechsel in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte begehren)