Kein Anspruch auf Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer Maschinenhalle in einen Außenklimastall zur Schweinehaltung wegen unzumutbarer Immissionen.
Stattgebender Kammerbeschluss: Verkennung der Bindungswirkung einer Instanzentscheidung durch das Rechtsmittelgericht verletzt die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) – Gegenstandswertfestsetzung