Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit – Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre
Lediglich (inzidente) Prüfung der Wirksamkeit, nicht aber der Rechtmäßigkeit, eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes in einem anderen Rechtsbehelfsverfahren