Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst – hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG – Gegenstandswertfestsetzung
Grundsteuererlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG setzt Kausalität zwischen Unrentabilität und öffentlichem Erhaltungsinteresse voraus; Auslegung eines Rechtsmittelverzichts als Zustimmung zur Sprungrevision