Wasserrechtliche Anordnung, die Regelungen der Anhänge zur Abwasserverordnung umsetzt; zur Verhältnismäßigkeitsprüfung; Indirekteinleiter; öffentliche Abwasseranlage
Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstücke außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets aber mit den Grundstücken des Bebauungsplans in einem einheitlichen Umlegungsgebiet liegt