Nichtannahmebeschluss: Aufhebung der Auswahl eines Verfahrens als Musterverfahren gem § 93a Abs 1 S 1 VwGO verletzt Klägerin nicht in Grundrecht aus Art 19 Abs 4 S 1 GG – Vorliegen von Sachgründen für fachgerichtliche Verfahrensgestaltung – Zulässigkeit der gegen Aufhebungsbeschluss als Zwischenentscheidung gerichteter Verfassungsbeschwerde fraglich – Unzulässigkeit einer gegen etwaige zukünftige Grundrechtsverletzungen gerichteten Verfassungsbeschwerde