Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Ablehnung der Berufungszulassung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (hier: gem § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO) ohne hinreichende Begründung – Gegenstandswertfestsetzung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verfehlte Annahme einer Erledigung des Rechtsschutzziels im Verwaltungsprozess verletzt Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung