Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Substantiierung unzulässig – lediglich pauschale Verweisung auf frühere Schriftsätze genügt nicht den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2 HS 1 iVm 92 BVerfGG – zudem Begründungsmangel aufgrund fehlender Vorlage des für die verfassungsrechtliche Beurteilung unverzichtbaren fachgerichtlichen Beschlusses